Aus der Sitzung des Ortschaftsrats Steinenberg vom 19. Juli 2023
Bürgerfragen
Eine Bürgerfrage befasste sich mit dem Wunsch eines Fußgängerüberweges für Schul- und Kindergartenkinder über die Schorndorfer Straße in Richtung Schulgelände. Ortsvorsteher Herr Hägele bittet hier um etwas Geduld, dieses Anliegen wird entsprechend an das Ordnungsamt weitergegeben und bei der nächsten Verkehrsschau thematisiert.
Bericht des Ortsvorstehers Herr Hägele
Freilicht-Theater AG
Eine der großen traditionellen Veranstaltungen der Ortschaft Steinenberg wurde dieses Jahr wieder sehr erfolgreich durchgeführt. Unser Theater am Rosabergele. Seit 25 Jahren besteht die Freilicht – Theater AG „Am Rosabergele“ und hat mit ihrer Aufführung „ Ällas aus Liebe“ wieder ins Schwarze getroffen.
Das von Jürgen Seibold geschriebene humorvolle Theaterstück mit viel Lokalkolorit wurde von den Schauspielerinnen und Schauspielern mit Enthusiasmus gespielt. Insgesamt wurden für die 6 Aufführungen 1542 Karten verkauft. Zwei Aufführungen waren praktisch ausverkauft. Die aufwändige Organisation der Aufführungen, die Bewirtung durch unsere Vereine, sowie der Kartenvorverkauf durch die Ortschaftsverwaltung war wieder vorbildlich.
Ortsvorsteher Herr Hägele und der Ortschaftsrat bedankt sich bei allen Mitwirkenden und den Anwohnerinnen und Anwohnern um den Kirchplatz ganz herzlich und wünscht sich in zwei Jahren die Fortsetzung dieser traditionellen Steinenberger Veranstaltung.
Weihnachtsmarktbesprechung 2023
Auch in diesem Jahr wieder gab es eine Weihnachtsmarktbesprechung im Ortsamt in Steinenberg. Diese fand am 17.07.2023 im Sitzungssaal statt. Hierzu wurden wieder die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Vorjahr, sowie diverse Schulen und Kindergärten eingeladen mitzuwirken. Dieses Jahr dürfen wir für die Organisation Frau Massari vom Deko Glück in Steinenberg begrüßen. Sie wird den Großteil der Organisation des Weihnachtsmarktes am 2. Dezember 2023 übernehmen.
Schenkung eines Grundstücks am Trosenbach
Die Gemeinde hat die Schenkung eines Grundstückes auf der Gemarkung Steinenberg angenommen. Um den Bauhof zu entlasten, hat sich der NABU auf Anfrage von Ortsvorsteher Herr Hägele bereit erklärt, die Pflege für dieses Grundstück zu übernehmen. Ebenso erhält die Gemeinde ein Ölbild von Steinenberg. Ortsvorsteher Herr Hägele und der Ortschaftsrat danken der Schenkerin.
Jugendraum im Ortsamt
Ortsvorsteher Herr Hägele informiert über ein Gespräch mit einem Vertreter des Kreisjugendamtes und einer Vertreterin und Vertretern der Nutzer bezüglich einer Nutzungsvereinbarung für den Jugendraum im Ortsamt Steinenberg. Sobald die Nutzungsvereinbarung abschließend vorliegt wird diese von den Nutzern dem Ortschaftsrat zur Beratung, vorgelegt.
Errichtung Gartenhaus, Schubertstraße 4, FlSt. Nr.:1008/6 in Steinenberg
Beantragt wird die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Schubertstraße 4, in Steinenberg. Das Gartenhaus soll 4,50 m lang und 3,40 m breit sein. Die Dachneigung beträgt 5°. Die Eindeckung erfolgt mit Alutrapezblech (dunkelgrau). Das Grundstück Schubertstraße 4, Flst. Nr. 1008/6 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Haldenäcker III“ aus dem Jahr 1972. Die überbaubaren Flächen sind durch Baufenster festgelegt. In Ziffer 7 sind die Nebenanlagen geregelt. Hiernach sind Nebenanlagen – soweit Gebäude – in den
nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht zugelassen.
Das geplante Gartenhaus steht vollumfänglich auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist deshalb erforderlich.
Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt.
Das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Schubertstraße 4, in Steinenberg wird hergestellt.
Erweiterung best. Parkplatz für Wohnwagen/ Wohnmobil, Wiesenstraße 22, FlSt. Nr.:
583/0 und 584/0 in Steinenberg
Beantragt wird die Erweiterung des bestehenden Stellplatzes auf dem Grundstück Wiesenstraße 22, Flst. Nr. 583/0 und 584/0, in Steinenberg. Die Parkplatzerweiterung soll ca. 10 m lang und 6 m breit werden, damit problemlos ein Wohnwagen und ggf. ein weiterer PKW auf dem Grundstück geparkt werden kann. Eine Überdachung ist nicht vorgesehen. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks muss die bestehende Stützmauer verlängert und auf einer Höhe von 1,50 m ausgeführt werden. Das Grundstück Wiesenstraße 22 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Eichberg – Eichhalden“ aus dem Jahr 1968. Die überbaubaren Flächen sind durch Baufenster festgelegt. Die geplante Stellplatzerweiterung befindet sich vollumfänglich in der nicht überbaubaren Fläche. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Inanspruchnahme von nicht überbaubarer Fläche ist deshalb erforderlich.
Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt.
Das Einvernehmen der Gemeinde für die Erweiterung des bestehenden Stellplatzes für einen Wohnwagen / ein Wohnmobil auf dem Grundstück Wiesenstraße 22, Flst. Nr. 583/0 und 584/0, in Steinenberg wird hergestellt, sofern diese nicht überdacht wird.
Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen, FlSt Nr.: 670/2, Wiesenstraße 2 in Steinenberg
Beantragt wird eine Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 670/2, Wiesenstraße 2, in Steinenberg.
Der Antragsteller hat ein Nebengewerbe (Leihartikel für den Alltag) angemeldet. Damit verbunden beantragt er eine Nutzungsänderung. Das Grundstück Wiesenstraße 2 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Änderung Eichberg-Eichhalden“ aus dem Jahr 1978. Hiernach ist das Grundstück Wiesenstraße 2 als allgemeines Wohngebiet eingestuft. Zulässig sind unter anderem nicht störende Handwerksbetriebe.
Nach § 4 (3) 2. BauNVO können ausnahmsweise sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. In seiner Sitzung vom 01.03.2023 hat der Ortschaftsrat Steinenberg entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung sein Einvernehmen versagt. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 sein Einvernehmen ebenfalls nicht erteilt. Begründet wurden die Entscheidungen, dass man an dieser Stelle keinen Präzedenzfall schaffen und erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Wiesenstraße vermeiden will.
Die Entscheidung wurde mittels Stellungnahme der unteren Baurechtsbehörde mitgeteilt. Die Baurechtsbehörde ist der Auffassung, dass die geplante Nutzungsänderung bauplanungsrechtlich zugelassen werden kann.
Der Ortschaftsrat empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt.
Das Einvernehmen der Gemeinde für die Nutzungsänderung auf dem Grundstück Flst. Nr. 670/2, Wiesenstraße 2, in Steinenberg wird hergestellt.
Errichtung eines Pools, Schorndorfer Straße 45-1, FlSt Nr.: 1195/45 in Steinenberg
Beantragt wird die Errichtung eines Pools auf dem Grundstück Flst. Nr. 1195/45, Schorndorfer Straße 45-1, in Steinenberg.
Der Pool soll eine Größe von 7,00 x 3,50 m aufweisen und vollständig im Gelände eingelassen (1,50 m) werden. Insgesamt weist der Pool 49,4 m³ auf. Nach dem Anhang zu § 50 LBO (Landesbauordnung) sind Wasserbecken bis 100 m³ genehmigungsfrei. Jedoch liegt das Grundstück Schorndorfer Straße 45-1, Flst. Nr. 1195/45, im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Steinenberg“ aus dem Jahr 1982. Die überbaubare Fläche ist durch Baufenster festgelegt.
Das Wasserbecken soll vollumfänglich außerhalb der bebaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Hierfür bedarf es einer Zulassung nach § 23 Abs. 5 BauNVO.
Es ist ein Antrag auf Befreiung notwendig, über welchen die untere Baurechtsbehörde zuständigkeitshalber entscheidet. Nach den planungsrechtlichen Festsetzungen ist für das Grundstück Flst. Nr. 1195/45 Mischgebiet festgesetzt. Weiter besteht in unmittelbarer Nähe des geplanten Standorts ein Leitungsrecht für die Gemeinde (Kanal) auf dem Grundstück.
Im Rahmen der Beratung wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Fläche in früheren Verfahren als Fläche für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen war.
Der Ortschaftsrat empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt.
Das Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung eines Pools, auf dem Grundstück Schorndorfer Straße 45-1, Flst. Nr. 1195/45, in Steinenberg wird hergestellt, sofern
- durch die untere Baurechtsbehörde keine weitere Weisung betreffend des Mischgebiets mit
dem Faktor von 0,2 ergeht.
- der Kanal jederzeit und uneingeschränkt zugänglich bleibt.
- der Kanal durch den Pool weder beeinträchtigt noch beschädigt wird.
Mittelanmeldungen zum Haushalt 2024 mit Finanzplanung bis 2027
Folgende Mittelanmeldungen für 2024 wurden beschlossen:
- Sonnensegel für den Spielplatz beim Friedhof.
- Feldwegsanierung Stürzenhütte – Kreuzhalde – Tannbachbrücke 3. Anschnitt 10.000€.
- Dachsanierung der Friedhofshalle entsprechend der Bestandsaufnahme der Verwaltung.
- Sanierung der Einfriedung des Freibadgeländes.
- Ertüchtigung der Wasserleitung zu den Durchschreite Becken im Eingangsbereich im Freibad Steinenberg.
- Sanierung Feldweg Forlesrain, ca. 150m.
- Ausbesserung des rechten Fahrbandrandes der Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Steinbruck.
Die Anfragen befassten sich mit:
- Dem zugewachsenen Straßenschild am Lenzweg.
- Der anstehenden Sanierung des Ortsamtes in Steinenberg.
- Dem Termin für die Anbringung einer Ladesäule am Ortsamtsparkplatz.
- Der Beeinträchtigung des Verkehres im Bereich des Brunnens an der Wiesenstraße bei der Wasserentnahme vom Brunnen.
- Zwei seit langer Zeit ungepflegten Grundstücken im Lenzweg.
- Dem fehlenden Fußgängerweg bei der Tannbachbrücke/ Rainhalde.
- Der Metallabdeckung im Kinderbereich des Freibades, welches durch die Sonneneinstrahlung sehr stark erhitzt und nicht betreten werden kann.