März 7, 2023

Aus der Sitzung des Ortschaftsrats vom 01.03.2023

Aus der Sitzung des Ortschaftsrats Steinenberg vom 01. März 2023

Bürgerfragen

Die Bürgerfragen befassten sich mit dem zeitlichen Ablauf der Bebauungsmaßnahmen im Gebiet Tannbach. Vorgesehen ist zuerst die Bebauung Tannbach Süd und anschließend die Sanierung der Tannbachstraße.


Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen, Wiesenstraße 2 in Steinenberg

Beantragt wird eine Nutzungsänderung ohne bauliche Veränderungen auf dem Grundstück Flst. Nr. 670/2, Wiesenstraße 2 in Steinenberg.

Der Antragsteller hat ein Nebengewerbe (Leihartikel für den Alltag) angemeldet. Ziel ist es Alltagsgegenstände oder Kleinmaschinen, wie z.B. einen Akkuschrauber oder eine Stichsäge aus dem Privatbesitz des Antragstellers an Interessenten günstig zu vermieten und als Nebeneffekt dabei die Umwelt zu schonen.

Das Grundstück Wiesenstraße 2 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „ Änderung Eichberg-Eichhalden“ aus dem Jahr 1978. Hiernach ist das Grundstück Wiesenstraße 2 als allgemeines Wohngebiet eingestuft.

Zulässig sind die der Versorgung dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe.

Bei dem vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung handelt es sich nicht um einen Handwerksbetrieb, sondern um einen sonstigen Gewerbebetrieb. Nach § 4 (3) 2. können ausnahmsweise sonstige nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden.

Um keinen Präzedenzfall zu schaffen, sollte das Einvernehmen der Gemeinde versagt werden.

Der Ortschaftsrat hat beschlossen, dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Umwelt mit 3 Jastimmen und 5 Enthaltungen zu empfehlen, dass Einvernehmen zu versagen.


Bebauungsplan "Tannbachstraße Süd" in Steinenberg - Satzungsbeschluss

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Steinenberg und umfasst das Betriebsgelände des ehemaligen Sägewerks. Es wird im Norden durch den Mühlbach und im Süden durch den Tannbach begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 1290, 1294/1 und 1294/2 sowie Teilflächen der Flurstücke Nrn. 1277/1, 1292 und 1294.

Nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 18.10.2022 beschlossen den Bebauungsplan „Tannbachstraße Süd“ und die örtlichen Bauvorschriften auf die Dauer 1 Monats öffentlich auszulegen. Parallel hierzu wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planungsabsichten der Gemeinde gehört. Auf die Vorlage Nr. 2504/2022 wird verwiesen.

Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereichs und den Inhalt des Bebauungsplanes „Tannbachstraße Süd“ ist der Lageplan mit Textteil und Begründung des Ingenieurbüros für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung Käser in der Fassung vom 09.06.2021 / 20.09.2022.

Bestandteil der Begründung ist der Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanz der Werkgruppe Gruen vom September 2022, die Übersichtsbegehung Artenschutz mit Habitatpotenzialanalyse, Tierökologisches Gutachten „Erfassung der Zauneidechse“, Artenschutzrechtliche Maßnahmen und Liste zur Pflanzenverwendung alle werkgruppe gruen, Verkehrstechnische Stellungnahme von Karajan Ingenieure, Orientierende Untersuchung (Altlasten) der Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik A. Szabady und die Merkblätter des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis „Bodenschutz bei Baumaßnahmen“, „Speicherung von Regenwasser zu Brauchwasserzwecken“, „Bohrungen im Untergrund“, „Bauen im Grundwasser“ und „Grundwasserhaltung bei Baumaßnahmen“.

Nach der frühzeitigen Beteiligung vom 16. Juli 2021 bis 16. August 2021 hat sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 04.11.2022 bis 05.12.2022 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern können.
Von privater Seite wurden währen der Beteiligung keine weiteren Anregungen bzw. Bedenken geäußert. Die eingegangenen Stellungnahmen von der Beteiligung der Behörden können einschließlich des Abwägungsvorschlags der Anlage 4 entnommen werden.

Nachdem in der Beteiligungsrunde keine planungsrechtlich relevanten Änderungsvorschläge, Anregungen oder Bedenken eingegangen sind, können nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß Anlage 17 beschlossen werden.
Anschließend kann der Bebauungsplan durch ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde in Kraft gesetzt werden.

Der Ortschaftsrat hat einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen:

  1. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Tannbachstraße Süd“ in Rudersberg-Steinenberg werden in der Fassung vom 09.06.2021 / 20.09.2022 auf Grundlage des Nachtrags zur Begründung (Anlage 3) und des Abwägungsvorschlags (Anlage 4), als Satzung gemäß Anlage 17 beschlossen..
  2. Für die neu zu bauende Erschließungsstraße wird der Straßenname „Am Sägewerk“ festgelegt.


Planung/ Vorstellung der Küche im Mittelteil in der Mehrzweckhalle Steinenberg

Vor der Sitzung des Ortschaftsrates wurde auch mit den Nutzern der Küche eine Begehung vor Ort durchgeführt. Auf Grundlage des abgestimmten Sanierungsbedarfes hat der Ortschaftsrat die Sanierung einstimmig beschlossen.


Bericht des Ortsvorstehers Herr Hägele

Offenes Bücherregal
Hierzu gab es ein Gespräch mit der Bücherei in Steinenberg bezüglich der Erstellung eines offenen Bücherregals in Steinenberg. Die Evangelische Kirchengemeinde unterstützt hierbei die Bücherei tatkräftig. Eine Ausführung des offenen Bücherregals, soll ähnlich zu der Konstruktion in Rudersberg, erfolgen.

Der Standort des offenen Bücherregals wurde noch nicht festgelegt. Folgende Überlegungen sind gegeben:

  • beim Ortsamtsplatz am Briefkasten
  • am Ortsamtsplatz wo sich früher die Telefonzelle befunden hat.


Die Anfragen befassten sich mit:

  • Dem wieder aufleben lassen des Osterbrunnens in Steinenberg. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne hierzu bei der Verwaltung melden.
  • Dem Ortseingangsschild, welches zeitnah angebracht wird.

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